Lärmmessung
Die kontinuierliche Messung des Fluglärms in der Umgebung des Flughafens ist eine gesetzliche Verpflichtung. Insbesondere geht es darum, über langfristige Messungen die Entwicklung der Fluglärmbelastung kontrollieren zu können und gleichzeitig die Wirksamkeit von Maßnahmen zur Lärmverminderung zu prüfen.
Die Fluglärmüberwachungsanlage des Flughafens Dresden International besteht aus einer Zentralstation im Verwaltungsgebäude, fünf stationären Messstellen in der Umgebung und einer mobilen Messstelle, die auf Anforderung und nach Abstimmung mit der Fluglärmkommission an unterschiedlichen Messorten eingesetzt werden kann.
Steffen Mäder
Leiter Lärm-/Umweltschutz
- Telefonnummer
- 0351-8813020
- Faxnummer
- 0351-8813024
- E-Mail-Adresse
zum Kontaktformular
Standorte der Lärmmessstellen
Messstelle 1: Wasserturm Dresden-Hellerau, Brunnenweg
Messstelle 2: 84. Grundschule, Heinrich-Tessenow-Weg, Dresden-Hellerau
Messstelle 3: Wohnhaus, Medinger Straße 12, Hermsdorf
Messstelle 4: Wohnhaus, Grüne Aue 45, Dresden-Rähnitz
Messstelle 5: Hindernisbefeuerungsmast Flughafengelände, Dresden-Weixdorf
Der Flughafen Dresden International arbeitet eng mit Cirrus Research plc zusammen. Der britische Hersteller von Schallpegelmesstechnik mit Niederlassung in Dresden lieferte Fluglärmüberwachungsanlagen für die fünf stationären und zwei mobilen Messpunkte am Dresdner Airport.
Messverfahren
Kontinuierlich wird an allen Messstellen jede Sekunde ein Messwert aufgezeichnet. Der so ermittelte Pegelzeitverlauf und individuell einstellbare Fluglärm-Erkennungsparameter, welche standortspezifisch und in Abhängigkeit der jeweiligen am Messstandort vorherrschenden akustischen Umgebungsbedingungen (Grundgeräusche, Fremdgeräusche) eingestellt werden, ermöglichen es, ein Fluglärmereignis als solches zu erkennen. Daneben können mit Hilfe der Parameter Fremdgeräusche, wie beispielsweise Autolärm, Vögel oder Blätterrauschen, ausgefiltert werden.
In der Nacht gelangen die Messwerte bzw. Fluglärmereignisse vom Vortag in die Zentrale und werden dort den Flugbewegungen zugeordnet. Das heißt, jedes Fluglärmereignis wird mit der verursachenden Flugbewegung korreliert. Für die Korrelation wird ein Zeitfenstermodell verwendet. Dies bedeutet, dass ausgehend von den aktuellen Start- oder Landezeiten der Luftfahrzeuge, welche im Flugtagebuch des Flughafens registriert werden, der Überflugszeitpunkt an der Messstelle ermittelt wird. Dabei wird die An- und Abfluggeschwindigkeit der unterschiedlichen Luftfahrzeugtypenklassen (Strahlflugzeuge, Propellerflugzeuge, Hubschrauber) besonders berücksichtigt. Lärmereignisse, welche die Fluglärmerkennungsparameter erfüllen und nahe dem theoretisch ermittelten Überflugzeitpunkt registriert wurden, können so automatisch zugeordnet werden.
Um Verfälschungen zu vermeiden, wird unter Verwendung der Meteorologiedaten, welche an zwei Messstellen zeitgleich zu den Fluglärmereignissen gemessen werden, geprüft, ob im Messzeitraum extreme Witterungsbedingungen (z. B. Windgeschwindigkeiten > 8,3 m/sec) vorherrschten. Sollte das der Fall sein, werden die unter diesen Bedingungen erhobenen Fluglärmereignisse automatisch gekennzeichnet und aus der Statistik entfernt.
Nach einer manuellen Sichtung der Fluglärmereignisse und Korrelationen lassen sich nun im letzen Schritt die wichtigsten akustischen Kenndaten, wie zum Beispiel der Dauerschallpegel entsprechend DIN 45643, berechnen.
Lärmmessstelle
Kontrolle der Werte an einer Lärmmessstelle
Vergleichswerte für Schallpegel
Sehr leise Geräusche zwischen Null dB und 20 dB kann man praktisch nur in abgeschirmten Labors wahrnehmen, da die im täglichen Leben üblichen Umgebungsgeräusche bereits lauter sind. In der freien Natur werden bei "vollkommener Stille" Werte von 20 bis 30 dB erreicht. Um die unterschiedliche Empfindlichkeit des menschlichen Gehörs für hohe und tiefe Töne zu berücksichtigen, wird in die Messgeräte ein genormter so genannter A-Filter eingeschaltet. Die Maßeinheit wird dementsprechend dB(A) genannt.
Für die Abhängigkeit des gemessenen Schallpegels vom Abstand zur Schallquelle gilt folgende Faustformel: Eine Verdreifachung des Abstands reduziert den Schallpegel um 10 dB und halbiert damit die empfundene Lärmbelastung.
| Situation | Schalldruckpegel |
|---|---|
| Hörschwelle | 0 dB(A) |
| Atemgeräusch (ca. 1 Meter Entfernung) | 25 dB(A) |
| sehr ruhiges Zimmer | 20-30 dB(A) |
| Weckerticken | 30-35 dB(A) |
| Blättergeräusch | 30-40 dB(A) |
| Flüstern | 40 dB(A) |
| normale Unterhaltung (ca. 1 Meter entfernt) | 50-60 dB(A) |
| Flugzeug DA 20 Katana (2 Sitzplätze; 0,7 Tonnen MTOW) beim Überflug in 300 Meter Höhe | 60 dB(A) |
| Fernseher in Zimmerlautstärke (ca. 1 Meter entfernt) | 55-60 dB(A) |
| lautes Rufen | 70 dB(A) |
| PKW (ca.10 Meter entfernt) | 60-80 dB(A) |
| Flugzeug ATR 42 (maximal 50 Sitzplätze; 16 Tonnen MTOW) beim Start in 300 Meter seitlicher Entfernung | 75 dB(A) |
| Flugzeug AVRO RJ (maximal 112 Sitzplätze; 44 Tonnen MTOW) beim Start in 300 Meter seitlicher Entfernung | 80 dB(A) |
| Hauptverkehrsstraße (ca. 10 Meter entfernt) | 80-85 dB(A) |
| Flugzeug Airbus A320 (maximal 180 Sitzplätze; 74 Tonnen MTOW) beim Start in 300 Meter seitlicher Entfernung | 85 dB(A) |
| Presslufthammer in 1 Meter oder schwerer Lkw in 5 Meter Entfernung | 90 dB(A) |
| Flugzeug Boeing B747-400 (maximal 524 Sitzplätze; 386 Tonnen MTOW) beim Start in 300 Meter seitlicher Entfernung | 90 dB(A) |
| Diskothek | 110-120 dB(A) |
| Autohupe am Fahrbahnrand | 110 dB(A) |
| Schmerzgrenze | um 130 dB(A) |
MTOW = Maximum Take-Off-Weight = maximales Startgewicht
