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Fundbüro

Kontakt

Das Fundbüro des Flughafens Dresden International finden Sie an der Flughafeninformation in der Ankunftsebene des Terminals.

Flughafen Dresden International
Flughafen-Information
Wilhelmine-Reichard-Ring 1
01109 Dresden

Kontakt

Flughafen-Information
Tel: 0351/8813360
Fax:0351/8813365

Zuständigkeitsbereich des Fundbüros am Flughafen

Der Zuständigkeitsbereich des Flughafens Dresden International beschränkt sich auf Fundsachen, die im Flughafen Dresden Terminal gefunden werden.

  • Bei Gepäckverlust oder verlorenen Gegenständen in Flugzeugen wenden Sie sich bitte an die entsprechende Airline.
  • In Bus und Straßenbahn gefundene Gegenstände werden direkt an das Fundbüro der Landeshauptstadt Dresden übergeben.

Kontakt Fundbüro der Landeshauptstadt Dresden

Ordnungsamt
Abteilung Grundsatzangelegenheiten
Fundbüro

Theaterstraße 11 - 15
01067 Dresden
Erdgeschoss, Zimmer 052

Sprechzeiten des Fundbüros
Montag und Freitag 9:00 - 12:00 Uhr
Dienstag und Donnerstag 9:00 - 18:00 Uhr
Mittwoch geschlossen

Kontakt

Fundbüro der Stadt Dresden
Tel: 0351 / 488-59 96 oder -5997
Fax:0351 / 488 59 93
  • In S-Bahnen gefundene Gegenstände fallen in den Zuständigkeitsbereich des zentralen Fundbüros der Deutschen Bahn in Wuppertal.

Kontakt Fundbüro der Deutschen Bahn in Wuppertal

DB Station&Service AG, Fundbüro
Döppersberg 37
42103 Wuppertal

Sprechzeiten
Mo – Sa: 8.00 – 20.00 Uhr
Sonn- und Feiertage: 10.00 – 20.00 Uhr

Kontakt

DB Station&Service AG
Tel: 0900 / 1990599
(59 Cent/Min aus dem deutschen Festnetz)
Fax:069 / 265 21387

Für Finder

Der Finderlohn ergibt sich entsprechend der gesetzlichen Regelungen.

Finder erhalten Informationen zum Finderlohn beim Personal an der Flughafeninformation.

Für Verlierer

Wenn Sie einen Verlust zu melden haben, wenden Sie sich bitte persönlich, telefonisch oder per Email an die Mitarbeiter von der Flughafen-Information.

Verlorene Gegenstände werden 6 Monate lang im Fundbüro an der Flughafeninformation aufbewahrt.

Bitte bringen Sie zur Abholung des verlorenen Gegenstandes Ihren Lichtbildausweis mit. Falls Dritte die Fundsache abholen, müssen sie eine Vollmacht des Eigentümers mitführen.

Aufbewahrungsgebühren:

  • 2,50 Euro bei einem Wert bis 50 Euro
  • 6,50 Euro bei einem Wert bis 250 Euro
  • 12,50 bei einem Wert von über 250 Euro
 

 

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